AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A: Gemeinsame Regelungen für den Zustell,-und Abholgroßhandel und den Verkauf an Endverbraucher
Die Thalassa GmbH & Co KG (nachfolgend OEL BERLIN genannt) ist Geschäftspartner für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
a) Unternehmer gemäß des § 14 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
b) Verbraucher gemäß § 13 BGB
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1. Geltung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher (nachfolgend Käufer oder Vertragspartner) mit OEL BERLIN beim Kauf in den Verkaufsräumlichkeiten vornimmt oder für Unternehmer (nachfolgend Käufer oder Vertragspartner), die Ware abholen oder sich die Ware zustellen lassen.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer finden bei Rechtsgeschäften, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen werden, keine Anwendung.
1.3. Die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von OEL BERLIN können unter www.oel-berlin.de abgerufen werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Zur Verfügung stehende Ware und Angebotsmengen können kurzfristig variieren. Deshalb stellt die Bestellung bestimmter Waren und Warenmengen durch den Käufer lediglich ein Angebot an OEL BERLIN dar, die Ware bzw. Warenmenge kaufen zu wollen. Erst mit der Annahme dieses Kaufangebots durch OEL BERLIN oder durch die Lieferung der Bestellung kommt ein Vertrag zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt keine Angebotsannahme dar.
2.2 Angaben von OEL BERLIN zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, und Toleranzen) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.3 OEL BERLIN kann gegenüber Käufern, den steuerfreien Einkauf bewilligen, aber nur dann, wenn es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine steuerfreie Ausfuhr-lieferung handelt und alle Voraussetzungen gemäß deutschem UstG § 6 und 6 a gegeben sind.
3. Haftung
3.1 OEL BERLIN haftet nur insoweit, wie der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit OEL BERLIN keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet OEL BERLIN nur, sofern sie gegen die zur Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Vertragspflichten verstoßen hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.3 Die Haftung beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der vertraglich geschuldeten Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der
vertraglich geschuldeten Leistung typischerweise zu erwarten sind.
3.4 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle, für die zwingende gesetzliche Regelungen gelten (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch OEL BERLIN oder für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
3.5 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber OEL BERLIN ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Höhere Gewalt
4.1 In Fällen höherer Gewalt ist OEL BERLIN für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Als höhere Gewalt gelten die im nachfolgenden Satz 3 nicht abschließend aufgeführten unvorhersehbaren Ereignisse, die außerhalb des Einflussvermögens von OEL BERLIN liegen und deren Auswirkungen durch zumutbare Bemühungen von OEL BERLIN nicht verhindert werden können. Hierzu zählen Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Tumult, politische Ausschreitungen, Embargo, Regierungsanordnung, Sabotage, Streiks, Epidemien, Pandemien, Seuchen, Feuer, Überschwemmungen, Taifun, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Erdbeben und Erdrutsch.
4.2 Der Käufer kann von OEL BERLIN die Erklärung verlangen, ob OEL BERLIN vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern kann. Im Fall der Nichterklärung innerhalb einer angemessenen Frist kann der Käufer von Vertrag zurücktreten.
4.3 OEL BERLIN wird dem Vertragspartner den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
4.4 Die hier für Fälle der höheren Gewalt getroffenen Regelungen finden auch dann Anwendung, wenn die Leistungsfähigkeit von OEL BERLIN durch Auswirkungen einer Pandemie oder Epidemie, z. B. durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen oder Quarantänemaßnahmen oder durch die Betriebsabläufe behindernde Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erheblich eingeschränkt oder aufgehoben ist.
B: Besondere Regelungen für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13
1. Mängelhaftung (Gewährleistung)
Es finden die gesetzlichen Vorschriften zum Gewährleistungsrecht Anwendung.
2. Eigentumsvorbehalt
Gegenüber den Käufern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, behält sich OEL BERLIN bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten und übergebenen Ware vor.
3. Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des Rechtsgeschäfts entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
4. Alternative Streitbeilegung
Die EU Kommission stellt unter der dem Link ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Streitbeilegung bereit. OEL BERLIN ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
C: Besondere Regelungen für den Verkauf an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
1. Mängelanzeige
1.1 Die Anzeige der Mängel hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist. Soweit der Vertragspartner Mängel der Ware nicht unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Std. ab Abnahme der Ware, rügt, ist jede Haftung der OEL BERLIN insbesondere für Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Satz 2 gilt entsprechend.
1.2 OEL BERLIN haftet weder für natürlichen Transportschwund, noch für die handelsüblichen Schwankungen in der Beschaffenheit oder dem Aussehen der Ware.
1.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels hat OEL BERLIN die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Vertragspartner ist berechtigt nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
2. Haftung
OEL BERLIN haftet nicht für mittelbar eintretende Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
3. Probeziehungen
3.1 Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere Institutionen, die kraft gesetzlicher Regelung hierzu berechtigt sind, aus den von OEL BERLIN bzw. im Streckengeschäft gelieferten Waren Proben beim Käufern ziehen, hat der Käufer darauf zu achten, dass der jeweilige Prüfer zu einer jeden Probe eine versiegelte Gegenprobe zurücklässt und eine schriftliche Bestätigung über die Probenentnahme ausstellt. Der Käufer ist sodann verpflichtet, die Gegenprobe sachgemäß und möglichst lange haltbar zu verwahren, OEL BERLIN unverzüglich über die Probeziehung zu informieren und OEL BERLIN eine Kopie oder eine Abschrift des Probeentnahmescheins zu übermitteln.
3.2. Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der Käufer verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Charge umfasst. Der Käufer ist ferner verpflichtet, die gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht. Entdeckt der Vertragspartner bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder einen Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so ist er verpflichtet, OEL BERLIN von der Mangelhaftigkeit einer ganzen Charge unverzüglich zu informieren. OEL BERLIN ist berechtigt, Schäden, die aus einer Nichtanzeige entstehen, dem Käufer anzulasten.
4. Transporthilfsmittel
Erhält der Käufer Transporthilfsmittel, wie z. B. Europaletten, H1-Kunststoffpaletten, etc., so können diese dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Der Käufer kann in ordnungsgemäßem Zustand befindliche Transporthilfsmittel an OEL BERLIN zurückgeben und erhält dafür eine Gutschrift, sofern die Transporthilfsmittel berechnet wurden. Bei der Berechnung von Transporthilfsmitteln ist die Rücknahmemenge begrenzt auf die von OEL BERLIN in Rechnung gestellten Transporthilfsmittel.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Verkauf der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt von OEL BERLIN. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bis zum Einlösen von Schecks und Lastschriften Eigentum von OEL BERLIN. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen an OEL BERLIN ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung von OEL BERLIN, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner befriedigt sind. Eine Freigabe kann im Einzelnen erteilt werden.
5.2 Der Vertragspartner wird die an OEL BERLIN abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einziehen dürfen, solange OEL BERLIN diese Ermächtigung nicht schriftlich widerruft. Das Recht der OEL BERLIN, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird OEL BERLIN diese Forderungen nicht geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber von OEL BERLIN ordnungsgemäß nachkommt.
5.3 Der Käufer verpflichtet sich, sofern ein Dritterwerber die Vorbehaltsware nicht sofort zahlt, dem Dritterwerber die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt zwischen ihm und dem Dritterwerber zu veräußern. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner wird immer für OEL BERLIN vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die OEL BERLIN nicht gehören, so wird OEL BERLIN Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung erwerben. Im Übrigen wird für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche gelten wie für die Vorbehaltsware.
5.4. Leistet der Käufer auf seine Bestellungen Vorkasse oder zahlt die Warenrechnungen in bar, in Form von Bargeld, per EC-Kartenabrechnung mit PIN, per Paypal, Online Lastschriftverfahren oder mittels Kreditkarte so verzichtet OEL BERLIN auf den einfachen, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt an den daraufhin übergebenen Waren. Mit Entgegennahme der Waren nimmt der Käufer diesen Verzicht an.
6. Zahlungsverzug
6.1 Bei erteiltem Lastschriftmandat ist OEL BERLIN berechtigt, für jeden erfolglosen Versuch, fällige Rechnungsbeträge einzuziehen, die entstandenen Kosten, z.B. Rücklastschriftgebühren, und den daraus entstehenden Schaden dem Käufer aufzuerlegen.
6.2 Des Weiteren ist OEL BERLIN bei Zahlungsverzug berechtigt, noch offene Beträge sofort fällig zu stellen und
a) den Käufer zukünftig nur gegen Barzahlung oder Vorauszahlung zu beliefern oder
b) die Erfüllung aller laufenden und den Abschluss aller neuen Geschäfte zu verweigern.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, oder der Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber fälligen Forderungen der OEL BERLIN, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
D: Besondere Regelungen für den Verkauf im Abholgroßhandel
1. Preise und Zahlung
1.1 Die Bezahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich in bar (per EC-Kartenabrechnung mit PIN, per Online Lastschriftverfahren oder mittels Kreditkarte) Zug um Zug gegen Abgabe der Ware. Der Vertragspartner bleibt selbst zum Ausgleich der Forderungen verpflichtet, wenn ein Dritter auf seine Verbindlichkeit leistet. Bei sämtlichen unbaren Zahlarten bzw. Stundung der Forderungen ist OEL BERLIN berechtigt Bank- oder Wirtschaftsauskünfte zur Bonitätsprüfung des Vertragspartners einzuholen.
1.2 Soweit nichts anderes vermerkt ist, ist das Rechnungsdatum gleichzeitig das Abholdatum der Ware.
E: Besondere Regelungen für den Zustellhandel
1. Preise und Zahlung
1.1 Der Rechnungsbetrag ist zehn Kalendertage nach Rechnungszugang fällig, frühestens jedoch mit der Lieferung der Ware; zahlbar netto ohne Abzug. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
1.2 Für Artikel, die im Anbruch (Abgabeeinheit des Herstellers wird unterschritten) geliefert werden, kann ein Aufschlag in Höhe von fünf Prozent des Nettowarenwertes berechnet werden.
1.3 Erstbelieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme.
1.4 Soweit nichts anderes vermerkt ist, ist das Rechnungsdatum gleichzeitig das Versanddatum der Ware.
2. Lieferungen und Lieferkosten
2.1 OEL Berlin liefert die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus, in der Regel jedoch innerhalb Deutschlands spätestens nach 5 Werktagen. Soweit nicht anders vereinbart, sind vorgesehene Lieferfristen unverbindlich. Die Lieferung zu einer bestimmten Tageszeit am vereinbarten Liefertermin kann nicht zugesagt werden. Uhrzeiten gelten daher immer nur als annähernd vereinbart. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
2.2 Geschäfte nach § 376 HGB (Fixgeschäfte) bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung der OEL BERLIN. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche des Vertragspartners entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
3. Verpackungen und Verpackungsabfälle bei Lieferung innergemeinschaftlichen Lieferung
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Rechtsvorschriften zur Entsorgung und Verwertung von Verpackungen und Verpackungsabfällen des Lieferlandes (Land des Warenempfängers) eingehalten werden, insbesondere Lizensierungs- und oder Registrierungsverpflichtungen.
F: Gemeinsame Bestimmungen für den Abhol,-und Zustellhandel
1. Verstöße
Sollte durch Verstoß gegen die vorstehend aufgeführten Bedingungen der OEL BERLIN oder Dritten irgendein Schaden entstehen, so verpflichtet sich der verantwortliche Käufer zum vollen Schadenersatz.
2. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist grundsätzlich Berlin.
3. Anwendbares Recht
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
G: Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.